Übertragung von Aufgaben nach dem Wiener Landwirtschaftsgesetz an die Landwirtschaftskammer (W-ALL) Fundstelle

W-ALL - Übertragung von Aufgaben nach dem Wiener Landwirtschaftsgesetz an die Landwirtschaftskammer

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Übertragung von Aufgaben nach dem Wiener Landwirtschaftsgesetz an die Landwirtschaftskammer für Wien

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Wiener Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 15/2000, wird verordnet:

In Kraft seit 03.05.2001 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 4 W-ALL