Übertragung von Aufgaben nach dem Wiener Landwirtschaftsgesetz an die Landwirtschaftskammer (W-ALL) Fundstelle (Übertragung von Aufgaben nach dem Wiener Landwirtschaftsgesetz an die Landwirtschaftskammer) - JUSLINE Österreich
Übertragung von Aufgaben nach dem Wiener Landwirtschaftsgesetz an die Landwirtschaftskammer (W-ALL) Fundstelle
W-ALL - Übertragung von Aufgaben nach dem Wiener Landwirtschaftsgesetz an die Landwirtschaftskammer
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Übertragung von Aufgaben nach dem Wiener Landwirtschaftsgesetz an die Landwirtschaftskammer für Wien
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Wiener Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 15/2000, wird verordnet:
In Kraft seit 03.05.2001 bis 31.12.9999
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