Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) Fundstelle

VwGVG - Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023
  3. § 0 gültig von 01.09.2018 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018
  4. § 0 gültig von 01.01.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017
  5. § 0 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2013
  6. § 0 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

Ausübung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

§ 3.

Örtliche Zuständigkeit

§ 4.

Rechtshilfe auf Ersuchen inländischer Gerichte

§ 5.

Rechtshilfe auf Ersuchen ausländischer Gerichte und Behörden

§ 6.

Befangenheit

2. Hauptstück
Verfahren

1. Abschnitt
Beschwerde

§ 7.

Beschwerderecht und Beschwerdefrist

§ 8.

Frist zur Erhebung der Säumnisbeschwerde

§ 8a.

Verfahrenshilfe

§ 9.

Inhalt der Beschwerde

§ 10.

Mitteilung der Beschwerde

2. Abschnitt
Vorverfahren

§ 11.

Anzuwendendes Recht

§ 12.

Schriftsätze

§ 13.

Aufschiebende Wirkung

§ 14.

Beschwerdevorentscheidung

§ 15.

Vorlageantrag

§ 16.

Nachholung des Bescheides

3. Abschnitt
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

§ 17.

Anzuwendendes Recht

§ 18.

Parteien

§ 19.

Eintritt oberster Organe

§ 20.

Schriftsätze

§ 21.

Akteneinsicht

§ 22.

Aufschiebende Wirkung

§ 23.

Ladung

§ 24.

Verhandlung

§ 25.

Öffentlichkeit der Verhandlung und Beweisaufnahme

§ 25a.

Verhandlung unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung

§ 26.

Gebühren der Zeugen und Beteiligten

§ 27.

Prüfungsumfang

4. Abschnitt
Erkenntnisse und Beschlüsse

§ 28.

Erkenntnisse

§ 29.

Verkündung und Ausfertigung der Erkenntnisse

§ 30.

Belehrung über die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und die Revision beim Verwaltungsgerichtshof

§ 31.

Beschlüsse

§ 32.

Wiederaufnahme des Verfahrens

§ 33.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

§ 34.

Entscheidungspflicht

5. Abschnitt
Kosten

§ 35.

Kosten im Verfahren über Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt

3. Hauptstück
Besondere Bestimmungen

1. Abschnitt
Verfahren in Rechtssachen in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde

§ 36.

2. Abschnitt
Verfahren in Verwaltungsstrafsachen

§ 37.

Frist zur Erhebung der Säumnisbeschwerde

§ 38.

Anzuwendendes Recht

§ 38a.

Dolmetscher und Übersetzer

§ 39.

Beschwerdeverzicht

§ 40.

Verfahrenshilfeverteidiger

§ 41.

Aufschiebende Wirkung

§ 42.

Verbot der Verhängung einer höheren Strafe

§ 43.

Verjährung

§ 44.

Verhandlung

§ 45.

Durchführung der Verhandlung

§ 46.

Beweisaufnahme

§ 47.

Schluss der Verhandlung

§ 48.

Unmittelbarkeit des Verfahrens

§ 48a.

Verhandlung unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung

§ 49.

Gebühren der Beteiligten

§ 50.

Erkenntnisse

§ 51.

Entscheidungspflicht

§ 52.

Kosten

3. Abschnitt
Verfahren über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Behörde in Vollziehung der Gesetze

§ 53.

4. Abschnitt
Vorstellung gegen Erkenntnisse und Beschlüsse des Rechtspflegers

§ 54.

4. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 55.

Verweisungen

§ 56.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 57.

Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union

§ 58.

Vollziehung

§ 59.

Inkrafttreten

In Kraft seit 21.07.2023 bis 31.12.9999
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