§ 70 VStG Vollziehung

VStG - Verwaltungsstrafgesetz 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.11.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

In Kraft seit 15.08.2018 bis 31.12.9999
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