Art. 1 § 15 VBefrG (weggefallen)

VBefrG - Volksbefragungsgesetz 1989

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Art. 1 § 15 VBefrG (weggefallen) seit 01.05.1993 weggefallen.
In Kraft seit 01.05.1993 bis 31.12.9999
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