§ 4 VEXAT LuFw Inkrafttreten von Novellen

VEXAT LuFw - Schutz der Dienstnehmer vor explosionsfähigen Atmosphären in der Land- und Forstwirtschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 41/2017 treten der Titel, § 1 erster Satz, Z. 3, Z. 9, Z. 12 und Z. 15 sowie § 2 mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juni 2017, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 41/2017

In Kraft seit 19.05.2017 bis 31.12.9999
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