§ 4 VEXAT LuFw (Schutz der Dienstnehmer vor explosionsfähigen Atmosphären in der Land- und Forstwirtschaft), Inkrafttreten von Novellen - JUSLINE Österreich
§ 4 VEXAT LuFw Inkrafttreten von Novellen
VEXAT LuFw - Schutz der Dienstnehmer vor explosionsfähigen Atmosphären in der Land- und Forstwirtschaft
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 41/2017 treten der Titel, § 1 erster Satz, Z. 3, Z. 9, Z. 12 und Z. 15 sowie § 2 mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juni 2017, in Kraft.
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