§ 4 Vbg. VLLVSE

Vbg. VLLVSE - Verlauf der Landesgrenze zwischen dem Land Vorarlberg und der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

§ 4

Der Verlauf der Staatsgrenze ist im Abschnitt Rhein Zwischenstrecke (Ende des Diepoldsauer Durchstiches - Anfang des Fußacher Durchstiches) durch die Anlagen

16 (Grenzbeschreibung),

17 (Koordinatenverzeichnis der Grenzpunkte) und

18 (Blätter Nr. 1096 und 1076 der Grenzkarte)

ohne Rücksicht auf spätere Veränderungen des Rhein-Mittelgerinnes bestimmt.

In Kraft seit 16.09.1972 bis 31.12.9999
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