§ 3 Vbg. VLLVSE

Vbg. VLLVSE - Verlauf der Landesgrenze zwischen dem Land Vorarlberg und der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

§ 3

Der Verlauf der Staatsgrenze ist im Unterabschnitt Rhein Obere Strecke des Abschnittes Dreiländergrenzpunkt - Anfang des Diepoldsauer Durchstiches durch die Anlagen

10 (Grenzbeschreibung),

11 (Koordinatenverzeichnis der Grenzpunkte) und

12 (Blätter Nr. 1115, 1116 und 1096 der Grenzkarte) ohne Rücksicht auf spätere Veränderungen des Rhein-Mittelgerinnes bestimmt.

In Kraft seit 16.09.1972 bis 31.12.9999
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