§ 33 UUG 2005

UUG 2005 - Unfalluntersuchungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

(2) § 2, § 5 Abs. 15 und § 29 jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 102/2017 treten mit 1. August 2017 in Kraft.

In Kraft seit 27.07.2017 bis 31.12.9999
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