§ 33 UUG 2005

Unfalluntersuchungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.07.2017 bis 31.12.9999

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

(2) (Anm.: Durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 86, BGBl. I Nr. 2/2008§ 5 Abs. 15 , als nicht mehr geltend festgestellt)und § 29 jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 102/2017 treten mit 1. August 2017 in Kraft.

Stand vor dem 26.07.2017

In Kraft vom 16.05.2012 bis 26.07.2017

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

(2) (Anm.: Durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 86, BGBl. I Nr. 2/2008§ 5 Abs. 15 , als nicht mehr geltend festgestellt)und § 29 jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 102/2017 treten mit 1. August 2017 in Kraft.

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