§ 2 UUG 2005

UUG 2005 - Unfalluntersuchungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes für die Bereiche Schiene, Schifffahrt, Seilbahnen und Zivilluftfahrt untersteht dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Sie ist funktionell und organisatorisch unabhängig von allen Behörden und Parteien, öffentlichen und privaten Stellen, deren Interessen mit den Aufgaben einer Sicherheitsuntersuchungsstelle kollidieren könnten.

In Kraft seit 01.08.2017 bis 31.12.9999
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