Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Dieses Übereinkommen findet keine Anwendung auf die Haftung des Verkäufers für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person.
In Kraft seit 01.01.1989 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 5 UN-K
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 5 UN-K selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 5 UN-K