Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
Paragraph 829,
Die Vorschriften der §§ 827, 828 gelten nur unbeschadet der Vorschriften der §§ 814, 816. Die Vorschriften der Paragraphen 827,, 828 gelten nur unbeschadet der Vorschriften der Paragraphen 814,, 816.
In Kraft seit 01.03.1939 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 829 UGB
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 829 UGB selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 829 UGB