Das Konnossement enthält:
1. | den Namen des Verfrachters; | |||||||||
2. | den Namen des Schiffers; | |||||||||
3. | den Namen und die Nationalität des Schiffes; | |||||||||
4. | den Namen des Abladers; | |||||||||
5. | den Namen des Empfängers; | |||||||||
6. | den Abladungshafen; | |||||||||
7. | den Löschungshafen oder den Ort, an dem Weisung über ihn einzuholen ist; | |||||||||
8. | die Art der an Bord genommenen oder zur Beförderung übernommenen Güter, deren Maß, Zahl oder Gewicht, ihre Merkzeichen und ihre äußerlich erkennbare Verfassung und Beschaffenheit; | |||||||||
9. | die Bestimmung über die Fracht; | |||||||||
10. | den Ort und den Tag der Ausstellung; | |||||||||
11. | die Zahl der ausgestellten Ausfertigungen. |
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