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§ 41 UGB (Unternehmensgesetzbuch), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 41 UGB (weggefallen)
UGB - Unternehmensgesetzbuch
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.11.2024
§ 41 UGB
seit 01.08.1990 weggefallen.
In Kraft seit 02.08.1990 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis UGB
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Paragrafennavigation
§ 32 UGB Eintragung des Genehmigungsvorbehalts oder des Vertreters der Verlassenschaft
§ 32a UGB (weggefallen)
§ 33 UGB Anmeldung einer juristischen Person
§ 34 UGB Anmeldung und Eintragung von Änderungen
§ 35 UGB Unterschriftenzeichnung
§ 36 UGB Ehepakte von Unternehmern
§ 37 UGB Unbefugter Firmengebrauch
§ 38 UGB Übernahme der Rechtsverhältnisse des Veräußerers durch den Erwerber, Haftung von Veräußerer und Erwerber
§ 39 UGB Begrenzung der Haftung des Veräußerers, Frist
§ 40 UGB Rechtsstellung des Erben bei Unternehmensfortführung
§ 41 UGB (weggefallen)
§ 42 UGB (weggefallen)
§ 43 UGB (weggefallen)
§ 44 UGB (weggefallen)
§ 45 UGB (weggefallen)
§ 46 UGB (weggefallen)
§ 47 UGB (weggefallen)
§ 48 UGB Erteilung der Prokura
§ 49 UGB Umfang der Prokura
§ 50 UGB Unbeschränkbarkeit der Prokura
§ 51 UGB Zeichnung des Prokuristen
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 40 UGB
§ 42 UGB
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