Wer aus einem Geschäft, das auf seiner Seite unternehmensbezogen ist, einem anderen zur Sorgfalt verpflichtet ist, hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers einzustehen.
folgender Fall: Ein österreichischer Webshop vertreibt online Elektronikgeräte. Eine österreichische Firma wählt versehentlich ein Gerät aus, das nur für den amerikanischen Markt (unterschiedliche Volt bzw. Stecker) geeignet ist aus und bestellt es. Muss der Unternehmer rückfragen ob wirklich... mehr lesen...
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