§ 347 UGB

UGB - Unternehmensgesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Wer aus einem Geschäft, das auf seiner Seite unternehmensbezogen ist, einem anderen zur Sorgfalt verpflichtet ist, hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers einzustehen.

In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
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1 Diskussion zu § 347 UGB


unternehmerische Sorgfaltspflicht im Webshop? von Pseudonym_23 zum § 347 UGB

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folgender Fall: Ein österreichischer Webshop vertreibt online Elektronikgeräte. Eine österreichische Firma wählt versehentlich ein Gerät aus, das nur für den amerikanischen Markt (unterschiedliche Volt bzw. Stecker) geeignet ist aus und bestellt es. Muss der Unternehmer rückfragen ob wirklich... mehr lesen...

§ 347 UGB | 1 Antwort | 2832 Aufrufe | 13.08.13

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