§ 44 TBG 2016 Inkrafttreten, Notifikation

TBG 2016 - Bauproduktegesetz 2016 - TBG 2016, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Bauproduktegesetz – TBG, LGBl. Nr. 95/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, außer Kraft.

(3) Dieses Gesetz wurde einem Informationsverfahren nach der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. 1998 Nr. L 204, S. 37, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012, ABl. 2012 Nr. L 316, S. 12, unterzogen (Notifikationsnummer 2015/345/A).

 

In Kraft seit 05.05.2016 bis 31.12.9999
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