Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung), ABl. 2020 Nr. L 435, S. 1, umgesetzt.
In Kraft seit 22.04.2023 bis 31.12.9999
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