Gesamte Rechtsvorschrift T-LLAPMG

Landtag und Landesregierung, Tiroler, Anhebung des Pensionsalters für die Mitglieder, Gesetz

T-LLAPMG
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Stand der Gesetzesgebung: 01.05.2020
Gesetz vom 7. Februar 2001 über die Anhebung des Pensionsalters für
Mitglieder des Landtages und der Landesregierung

StF: LGBl. Nr. 26/2001 - Landtagsmaterialien: 4/01

§ 1 T-LLAPMG § 1


Soweit Mitglieder oder ehemalige Mitglieder des Landtages nach Art. II Abs. 2 oder 3 des Gesetzes LGBl. Nr. 108/1994 noch einen Anspruch auf Ruhebezug erwerben können, entsteht dieser Anspruch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen statt unter der Voraussetzung der Vollendung des 55. Lebensjahres künftig unter der Voraussetzung der Vollendung des im § 3 jeweils festgelegten Lebensjahres.

§ 2 T-LLAPMG § 2


Soweit Mitglieder oder ehemalige Mitglieder der Landesregierung nach den §§ 11 Abs. 2 und 12a Abs. 1 und 3 des Tiroler Bezügegesetzes 1995, LGBl. Nr. 23, in der jeweils geltenden Fassung noch einen Anspruch auf Ruhebezug erwerben können, entsteht dieser Anspruch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen statt unter der Voraussetzung der Vollendung des 55. Lebensjahres künftig unter der Voraussetzung der Vollendung des im § 3 jeweils festgelegten Lebensjahres.

§ 3 T-LLAPMG § 3


Voraussetzung nach den §§ 1 und 2 ist für Personen, die das 55. Lebensjahr

a)

im Jahr 2002 vollenden, die Vollendung des 56. Lebensjahres,

b)

im Jahr 2003 vollenden, die Vollendung des 57. Lebensjahres,

c)

im Jahr 2004 vollenden, die Vollendung des 58. Lebensjahres,

d)

im Jahr 2005 vollenden, die Vollendung des 59. Lebensjahres,

e)

im Jahr 2006 vollenden, die Vollendung des 60. Lebensjahres,

f)

im Jahr 2007 oder später vollenden, das Erreichen eines Lebensalters von 61 Jahren und sechs Monaten,

g)

im Jahr 2008 vollenden, die Vollendung des 63. Lebensjahres,

h)

im Jahr 2009 vollenden, die Vollendung des 64. Lebensjahres,

i)

im Jahr 2010 oder später vollenden, die Vollendung des 65. Lebensjahres.

§ 4 T-LLAPMG § 4


Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Landtag und Landesregierung, Tiroler, Anhebung des Pensionsalters für die Mitglieder, Gesetz (T-LLAPMG) Fundstelle


Gesetz vom 7. Februar 2001 über die Anhebung des Pensionsalters für
Mitglieder des Landtages und der Landesregierung

LGBl. Nr. 26/2001

Änderung

STF: LGBl. Nr. 26/2001 - Landtagsmaterialien: 4/01

LGBl. Nr. 76/2003 - Landtagsmaterialien: 263/03

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

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