Landtag, Tiroler, Geschäftsordnung 2015, Gesetz (T-LGG) Fundstelle

T-LGG - Landtag, Tiroler, Geschäftsordnung 2015, Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Gesetz vom 6. Mai 2015 über die Geschäftsordnung des Tiroler Landtages 2015

LGBl. Nr. 63/2015

Änderung

STF: LGBl. Nr. 63/2015 - Landtagsmaterialien: 129/15

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt
Eröffnung und Bildung des Landtages

§ 1

Sitz des Landtages

§ 2

Legitimation der Abgeordneten

§ 3

Verhandlungs- und Geschäftssprache

§ 4

Erste Sitzung

§ 5

Gelöbnis der Abgeordneten

§ 6

Wahl der Präsidentin/des Präsidenten und der
Vizepräsidentinnen/der Vizepräsidenten, Abberufung

§ 7

Wahl der Landesregierung

§ 8

Neuwahl, Nachwahl und Ergänzungswahl der Landesregierung

§ 9

Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates

§ 10

Klubs

§ 11

Obleuterat

§ 12

Mandatsverzicht, Aberkennung des Mandats

§ 13

Ersatzmitglieder

2. Abschnitt
Allgemeine Rechte und Pflichten der Abgeordneten, Teilnahme der Mitglieder der Landesregierung und des Bundesrates

§ 14

Teilnahmepflicht

§ 15

Beurlaubung

§ 16

Teilnahme der Mitglieder der Landesregierung und der Landesamtsdirektorin/des Landesamtsdirektors

§ 17

Teilnahme der Mitglieder des Bundesrates

3. Abschnitt
Präsidentin/Präsident, Schriftführerin/Schriftführer, Landtagsdirektion

§ 18

Vorsitz, Vertretung

§ 19

Aufgaben der Präsidentin/des Präsidenten

§ 20

Schriftführerin/Schriftführer

§ 21

Landtagsdirektion

4. Abschnitt
Geschäftsgegenstände des Landtages, Verfahren

§ 22

Geschäftsgegenstände

§ 23

Verhandlungsgegenstände

§ 24

Selbstständige Anträge von Abgeordneten

§ 25

Regierungsvorlagen

§ 26

Anträge von Ausschüssen

§ 27

Dringlichkeitsanträge, dringliche Regierungsvorlagen

§ 28

Unzulässige Anträge

§ 29

Neuerliche Einbringung von Anträgen

§ 30

Volksbegehren

§ 31

Schriftliche Anfragen

§ 32

Dringliche Anfragen

§ 33

Fragestunde

§ 34

Aktuelle Stunde

§ 35

Verlangen nach Begründung der Verweigerung der Akteneinsicht

§ 36

Unterlagen zu den Verhandlungsgegenständen

§ 37

Wahlen

§ 38

Verhältniswahlen

§ 39

Antrittsreden

§ 40

Regierungserklärung

5. Abschnitt
Sitzungen des Landtages

§ 41

Sitzungen

§ 42

Öffentliche, nichtöffentliche und vertrauliche Sitzungen

§ 43

Anwesenheit

§ 44

Eröffnung der Sitzung, Mitteilung des Einlaufes

§ 45

Tagesordnung

§ 46

Unterbrechung von Sitzungen

§ 47

Kurzprotokoll

§ 48

Sitzungsberichte

6. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen über die Geschäftsbehandlung im Landtag

§ 49

Debatte

§ 50

Rednerinnenliste/Rednerliste, Redeordnung

§ 51

Platz der Rednerin/des Redners

§ 52

Besondere Rechte der Rednerinnen/Redner

§ 53

Wortmeldung zur Geschäftsordnung

§ 54

Tatsächliche Berichtigung

§ 55

Unterbrechung der Redeordnung

§ 56

Schluss der Debatte, Schluss der Rednerinnenliste/Rednerliste

§ 57

Redezeit

§ 58

Ausübung des Stimmrechtes

§ 59

Reihenfolge der Abstimmung

§ 60

Arten der Abstimmung

§ 61

Beschlusserfordernisse

7. Abschnitt
Bildung der Ausschüsse, Verfahren

§ 62

Wahl der Ausschüsse

§ 63

Untersuchungsausschüsse

§ 64

Finanzkontrollausschuss

§ 65

Ausschuss für Petitionen

§ 66

Konstituierung der Ausschüsse

§ 67

Sitzungen der Ausschüsse

§ 68

Nichtöffentlichkeit und Vertraulichkeit von Ausschusssitzungen

§ 69

Unterausschüsse

§ 70

Pflichten der Ausschussmitglieder

§ 71

Verhandlungen der Ausschüsse

§ 72

Veranlassung von Erhebungen, Teilnahme von Auskunftspersonen und Landesbediensteten

§ 73

Verhandlungsschriften der Ausschüsse

8. Abschnitt
Ordnungsbestimmungen

§ 74

Unterbrechung einer Rednerin/eines Redners

§ 75

Ruf zur Sache

§ 76

Ruf zur Ordnung

§ 77

Verlangen des Rufes zur Sache oder zur Ordnung

§ 78

Ordnungsbestimmungen für Ausschüsse

9. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 79

Veröffentlichung und Unterstützung von Petitionen

§ 80

Information der Klubs

§ 81

Auflösung

§ 82

Inkrafttreten

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 01.09.2015 bis 31.12.9999
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