§ 6 T-HSG Inkrafttreten

T-HSG - Hundesteuergesetz, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1980 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 25 Abs. 2 des Gemeindeabgabengesetzes in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 43/1935 außer Kraft.

In Kraft seit 31.03.2017 bis 31.12.9999
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