Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1980 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 25 Abs. 2 des Gemeindeabgabengesetzes in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 43/1935 außer Kraft.
In Kraft seit 31.03.2017 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 6 T-HSG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 T-HSG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 6 T-HSG