§ 26 T-GVG Grundverkehrsbehörde

T-GVG - Grundverkehrsgesetz 1996, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.11.2024

Grundverkehrsbehörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde.

In Kraft seit 01.10.2016 bis 31.12.9999
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