Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Das Land Tirol und die Gemeinden können Personen anlässlich bestimmter Geburtstags- und Hochzeitsjubiläen, für den Erwerb besonderer Verdienste oder zu besonderen Anlässen ehren.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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