Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1991 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Abfallgebührengesetz, LGBl. Nr. 55/1972, außer Kraft.
In Kraft seit 01.07.1991 bis 31.12.9999
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