Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Gemeinden werden ermächtigt, zur Deckung des Aufwandes, der ihnen durch die Entsorgung von Abfällen und die Abfallberatung entsteht, Abfallgebühren zu erheben.
In Kraft seit 01.07.1991 bis 31.12.9999
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