Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz, LGBl. Nr. 192/1969, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, außer Kraft.
In Kraft seit 01.11.2012 bis 31.12.9999
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