Elektronischer Antrag in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde (StudbhbVO) Fundstelle

StudbhbVO - Elektronischer Antrag in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den elektronischen Antrag in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde
StF: BGBl. II Nr. 561/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 39 Abs. 5 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 75/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

In Kraft seit 13.12.2003 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 1 StudbhbVO