§ 1 StudbhbVO

StudbhbVO - Elektronischer Antrag in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Anträge auf Studienbeihilfe können auch in elektronischer Form bei der Studienbeihilfenbehörde unter Verwendung der elektronisch bereitgestellten Formulare eingebracht werden.

In Kraft seit 13.12.2003 bis 31.12.9999
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