Gesamte Rechtsvorschrift StudbhbVO

Elektronischer Antrag in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde

StudbhbVO
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Stand der Gesetzesgebung: 08.09.2017

§ 1 StudbhbVO


Paragraph eins,

Anträge auf Studienbeihilfe können auch in elektronischer Form bei der Studienbeihilfenbehörde unter Verwendung der elektronisch bereitgestellten Formulare eingebracht werden.

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