Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
(1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 127/1974, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 89/2008, außer Kraft.
(2) Der letzte Satz des § 67 Abs. 9 tritt mit 31.12.2010 außer Kraft.
In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 69 StROG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 69 StROG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 69 StROG