§ 69 StROG Außerkrafttreten

StROG - Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.04.2025
  1. (1)Absatz einsMit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 127/1974, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 89/2008, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 1974, Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1974,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 89 aus 2008,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2Der letzte Satz des § 67 Abs. 9 tritt mit 31.12.2010 außer Kraft.Der letzte Satz des Paragraph 67, Absatz 9, tritt mit 31.12.2010 außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 27 Abs. 2a tritt gemäß LGBl. Nr. 165/2024 mit Ablauf des 29. Juni 2027 außer Kraft.Paragraph 27, Absatz 2 a, tritt gemäß Landesgesetzblatt Nr. 165 aus 2024, mit Ablauf des 29. Juni 2027 außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 165/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 165 aus 2024,

In Kraft seit 24.12.2024 bis 31.12.9999
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