Für jede Wahl ist ein Wahlprotokoll zu führen, es hat mindestens zu enthalten:
a) | Tag und Ort der Wahlversammlung | |||||||||
b) | die Zahl der anwesenden Wahlberechtigten | |||||||||
c) | den Namen und die Funktion des Vorsitzenden | |||||||||
d) | den Namen des Vertreters der Aufsichtsbehörde | |||||||||
e) | die Anzahl der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen, getrennt nach den einzelnen Wahlgängen | |||||||||
f) | Namen und Personaldaten der Gewählten | |||||||||
Das Wahlprotokoll ist vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied der Wahlversammlung zu unterzeichnen. | ||||||||||
Je eine Ausfertigung der Wahlprotokolle ist dem Bezirksleiter bzw. dem Landesleiter vorzulegen. | ||||||||||
Der Landesvorstand gibt die jeweiligen Wahlergebnisse der zuständigen Aufsichtsbehörde bekannt. |
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