§ 3 Stmk. SBG Verträge

Stmk. SBG - Steiermärkisches Stellenbesetzungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Verträge zur Bestellung von Mitgliedern des Leitungsorgans haben den Vertragsschablonen nach § 2 zu entsprechen. Weiters haben sich derartige Verträge an den in der jeweiligen Branche üblichen Verträgen zu orientieren und sind unter Zuziehung von Personalberatern, Wirtschaftstreuhändern oder ähnlicher fachlicher Beratung zu erstellen.

In Kraft seit 23.12.2008 bis 31.12.9999
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