§ 1 Stmk. SBG Landesnaher Unternehmensbereich

Stmk. SBG - Steiermärkisches Stellenbesetzungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Der Abschluss von Verträgen zur Bestellung von Mitgliedern des Leitungsorgans (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer) von Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen und bei denen die finanzielle Beteiligung des Landes Steiermark größer ist als die Summe der Beteiligung anderer Gebietskörperschaften, hat nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu erfolgen.

In Kraft seit 23.12.2008 bis 31.12.9999
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