§ 210 Stmk. L-DBR (Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark), Erhöhung des Urlaubsausmaßes für Primarärzte/Primarärztinnen - JUSLINE Österreich
§ 210 Stmk. L-DBR Erhöhung des Urlaubsausmaßes für Primarärzte/Primarärztinnen
Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.07.2024
Der Primararzt/Die Primarärztin hat Anspruch auf Erhöhung des Erholungsurlaubes im Ausmaß von acht Arbeitstagen im Kalenderjahr. Bei Beginn und Beendigung des Dienstverhältnisses im laufenden Kalenderjahr ist eine Aliquotierung vorzunehmen.
In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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