§ 200a Stmk. L-DBR (Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark), Nebengebühr – Funktionsvergütung für Funktionsoberärzte/Funktionsoberärztinnen und Geschäftsführende Oberärzte/Oberärztinnen - JUSLINE Österreich
§ 200a Stmk. L-DBR Nebengebühr – Funktionsvergütung für Funktionsoberärzte/Funktionsoberärztinnen und Geschäftsführende Oberärzte/Oberärztinnen
Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.07.2024
Funktionsoberärzten/Funktionsoberärztinnen und Geschäftsführenden Oberärzten/Oberärztinnen gebührt ab dem der Ernennung folgenden Monatsersten eine Funktionsvergütung in der Höhe von € 750,00.
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