§ 200a Stmk. L-DBR (weggefallen)

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999
Funktionsoberärzten/Funktionsoberärztinnen und Geschäftsführenden Oberärzten/Oberärztinnen gebührt ab dem der Ernennung folgenden Monatsersten eine Funktionsvergütung in der Höhe von € 750,00.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2014§ 200a Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt NrStmk. 151 aus 2014,

L-DBR seit 31.08.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.08.2023
Funktionsoberärzten/Funktionsoberärztinnen und Geschäftsführenden Oberärzten/Oberärztinnen gebührt ab dem der Ernennung folgenden Monatsersten eine Funktionsvergütung in der Höhe von € 750,00.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2014§ 200a Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt NrStmk. 151 aus 2014,

L-DBR seit 31.08.2023 weggefallen.

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