Steiermärkische Kraftfahrzeugzulassungsstellen-Probebetriebsverordnung (Stmk. KP) Fundstelle

Stmk. KP - Steiermärkische Kraftfahrzeugzulassungsstellen-Probebetriebsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur wird zum Zwecke der Erprobung ab 1. Februar 1999 bis zum 31. Mai 1999 als Behörde bestimmt, in deren örtlichem Wirkungsbereich Versicherer, die eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung anbieten (§ 69 Abs. 1 KFG 1967), auf Antrag ermächtigt werden können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben.

In Kraft seit 01.08.1998 bis 31.12.9999
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