Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024
Organe der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht sind:
a)
der Landestag,
b)
der Landesvorstand,
c)
der Landesleiter,
d)
die Rechnungsprüfer,
e)
der Bezirkstag,
f)
die Bezirksleiter,
g)
die Ortseinsatzleiter.
In Kraft seit 01.09.1977 bis 31.12.9999
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