§ 4 Stmk. BN 1977 (weggefallen)

Steiermärkisches Berg- und Naturwachtgesetz 1977

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.06.2024 bis 31.12.9999
Organe der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht sind:

a)

der Landestag,

b)

der Landesvorstand,

c)

der Landesleiter,

d)

die Rechnungsprüfer,

e)

der Bezirkstag,

f)

die Bezirksleiter,

g)

die Ortseinsatzleiter.

§ 4 Stmk. BN 1977 seit 17.06.2024 weggefallen.

Stand vor dem 17.06.2024

In Kraft vom 01.09.1977 bis 17.06.2024
Organe der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht sind:

a)

der Landestag,

b)

der Landesvorstand,

c)

der Landesleiter,

d)

die Rechnungsprüfer,

e)

der Bezirkstag,

f)

die Bezirksleiter,

g)

die Ortseinsatzleiter.

§ 4 Stmk. BN 1977 seit 17.06.2024 weggefallen.

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