StLVwG-Entschädigungsverordnung (StLVwG-EV) Fundstelle

StLVwG-EV - StLVwG-Entschädigungsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. März 2014 über die Höhe der Entschädigung der fachkundigen Laienrichterinnen/Laienrichter und Ersatzrichterinnen/Ersatzrichter für die Erfüllung ihrer Aufgaben am Landesverwaltungsgericht (StLVwG-Entschädigungsverordnung –StLVwG-EV)

Stammfassung: LGBl. Nr. 30/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 20 Abs. 14 des Steiermärkischen Landesverwaltungsgerichtsgesetzes, LGBl. Nr. 57/2013, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 175/2013 wird verordnet:

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu StLVwG-Entschädigungsverordnung (StLVwG-EV) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von StLVwG-Entschädigungsverordnung (StLVwG-EV) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu StLVwG-Entschädigungsverordnung (StLVwG-EV) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu StLVwG-Entschädigungsverordnung (StLVwG-EV) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu StLVwG-Entschädigungsverordnung (StLVwG-EV) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis StLVwG-EV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 3 StLVwG-EV