StLVwG-Entschädigungsverordnung (StLVwG-EV) Fundstelle

StLVwG-EV - StLVwG-Entschädigungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. März 2014 über die Höhe der Entschädigung der fachkundigen Laienrichterinnen/Laienrichter und Ersatzrichterinnen/Ersatzrichter für die Erfüllung ihrer Aufgaben am Landesverwaltungsgericht (StLVwG-Entschädigungsverordnung –StLVwG-EV)

Stammfassung: LGBl. Nr. 30/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 20 Abs. 14 des Steiermärkischen Landesverwaltungsgerichtsgesetzes, LGBl. Nr. 57/2013, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 175/2013 wird verordnet:

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
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