Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Alle Kassengeschäfte der Stadt sind von der Stadtkasse zu erledigen. Nebenkassen können für bestimmte Dienststellen errichtet werden. Für die städtischen Unternehmungen können Sonderkassen eingerichtet werden.
In Kraft seit 01.02.1992 bis 31.12.9999
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