Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Feuerungsanlagengesetz – FAnlG, LGBl. Nr. 73/2001, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, außer Kraft.
In Kraft seit 01.06.2016 bis 31.12.9999
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