Steiermärkisches EVTZ-Anwendungsgesetz (StEVTZG) Fundstelle

StEVTZG - Steiermärkisches EVTZ-Anwendungsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Gesetz vom 17. November 2009 über die Anwendung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (Steiermärkisches EVTZ-Anwendungsgesetz – StEVTZG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 11/2010 (XV. GPStLT RV EZ 3136/1 AB EZ 3136/4) (CELEX-Nr. 32006R1082)

Änderung

LGBl. Nr. 87/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 2008/1 AB EZ 2008/4)

In Kraft seit 11.02.2010 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Steiermärkisches EVTZ-Anwendungsgesetz (StEVTZG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Steiermärkisches EVTZ-Anwendungsgesetz (StEVTZG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Steiermärkisches EVTZ-Anwendungsgesetz (StEVTZG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Steiermärkisches EVTZ-Anwendungsgesetz (StEVTZG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Steiermärkisches EVTZ-Anwendungsgesetz (StEVTZG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis StEVTZG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 7 StEVTZG