Gesamte Rechtsvorschrift StBHG-RSVO

Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz

StBHG-RSVO
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Stand der Gesetzesgebung: 13.12.2024

§ 4 StBHG-RSVO Inkrafttreten


Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

§ 5 StBHG-RSVO Außerkrafttreten


Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt (StBHG-RSVO), Grazer Zeitung Nr. 21/2010, zuletzt in der Fassung Grazer Zeitung Nr. 310/2011, außer Kraft.

Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) Fundstelle


Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Dezember 2012 über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)

Stammfassung: LGBl. Nr. 119/2012

Änderung

LGBl. Nr. 182/2013

LGBl. Nr. 136/2014

LGBl. Nr. 123/2015

LGBl. Nr. 145/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 83/2012, wird verordnet:

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