Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt (StBHG-RSVO), Grazer Zeitung Nr. 21/2010, zuletzt in der Fassung Grazer Zeitung Nr. 310/2011, außer Kraft.
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Dezember 2012 über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)
Stammfassung: LGBl. Nr. 119/2012
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 83/2012, wird verordnet: