§ 58b StbG (weggefallen)

StbG - Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
§ 58b StbG (weggefallen) seit 01.08.1985 weggefallen.
In Kraft seit 01.08.1985 bis 31.12.9999
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