Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Aufgrund des Inkrafttretens dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Landes-Lustbarkeitsabgabegesetz, LGBl. Nr. 27/1995, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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