1. | Abgaben: Landes- und Gemeindeabgaben mit Ausnahme der Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben; | |||||||||
2. | Abgabenbehörden: die mit der Erhebung der Abgaben betrauten Behörden des Landes und der Gemeinden; | |||||||||
3. | Erhebung der Abgaben: alle der Durchführung der Abgabenvorschriften dienenden abgabenbehördlichen Maßnahmen, insbesondere die Vorschreibung, Einhebung und Vollstreckung; | |||||||||
4. | Abgabenvorschriften: Vorschriften, die die Abgaben gemäß Z 1 regeln. |
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