Steiermärkisches Mutterschutz- und Karenzgesetz (St. MSchKG) Fundstelle

St. MSchKG - Steiermärkisches Mutterschutz- und Karenzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Gesetz über den Mutterschutz und die Karenz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Landesdienst (Steiermärkisches Mutterschutz- und Karenzgesetz – St. MSchKG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 52/2002 (XIV. GPStLT RV EZ 710/1)

Änderung

LGBl. Nr. 112/2006 (XV. GPStLT RV EZ 479/1 AB EZ 479/3) (CELEX Nr. 31996L0034)

LGBl. Nr. 74/2011 (XVI. GPStLT IA EZ 423/1 AB EZ 423/4) (CELEX-Nr. 32004L0083)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt I
Allgemeiner Teil

§ 1

Geltungsbereich

Abschnitt II
Mutterschutz

§ 2

Ermittlung, Beurteilung und Verhütung von Gefahren, Pflichten des Dienstgebers

§ 3

Maßnahmen bei Gefährdung

§ 4

Beschäftigungsverbote für werdende Mütter

§ 5

Verbotene Arbeiten für werdende Mütter

§ 6

Verbotene Arbeiten für stillende Mütter

§ 7

Beschäftigungsverbote nach der Entbindung

§ 8

Verbot der Nachtarbeit

§ 9

Verbot der Sonn und Feiertagsarbeit

§ 10

Verbot der Leistung von Überstunden

§ 11

Ruhemöglichkeit

§ 12

Stillzeit

§ 13

Kündigungsschutz

§ 14

Sonderbestimmungen für provisorisch öffentlich rechtliche Dienstverhältnisse

§ 15

Befristete Dienstverhältnisse

§ 16

Entlassungsschutz

§ 17

Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes

Abschnitt III
Karenz für Dienstnehmerinnen

§ 18

Karenz

§ 19

Teilung der Karenz zwischen Mutter und Vater

§ 20

Aufgeschobene Karenz

§ 21

Karenz der Adoptiv oder Pflegemutter

§ 22

Karenz bei Verhinderung des Vaters

§ 23

Gemeinsame Vorschriften zur Karenz

§ 24

Recht auf Information

§ 25

Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

§ 25a

Vereinbarte Teilzeitbeschäftigung

§ 25b

Gemeinsame Bestimmungen zur Teilzeitbeschäftigung

§ 25c

Karenz an Stelle von Teilzeitbeschäftigung

§ 25d

Kündigungs und Entlassungsschutz bei einer Teilzeitbeschäftigung

§ 26

Teilzeitbeschäftigung der Adoptiv oder Pflegemutter

§ 26a

Änderung der Lage der Arbeitszeit

§ 27

Spätere Geltendmachung der Karenz

§ 27a

Austritt aus Anlass der Geburt eines Kindes

§ 28

Teilzeitbeschäftigung für Beamtinnen und Lehrerinnen

Abschnitt IV
Karenz für Dienstnehmer (Väter Karenz)

§ 29

Sonderbestimmungen für Väter

§ 30

Anspruch auf Karenz

§ 31

Kündigungs und Entlassungsschutz bei Karenz und Teilzeitbeschäftigung

Abschnitt V
Schlussbestimmungen

§ 32

Gemeinschaftsrecht

§ 33

Auflegen des Gesetzes

§ 34

Verweisung auf andere Gesetze

§ 34a

Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 112/2006

§ 35

Inkrafttreten

§ 35a

Inkrafttreten von Novellen

§ 36

Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 112/2006, LGBl. Nr. 74/2011

In Kraft seit 01.08.2011 bis 31.12.9999
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