Der Anmeldung sind in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift beizufügen:
1. | die Niederschrift des Spaltungsbeschlusses samt Spaltungsplan; | |||||||||
2. | die allenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen einzelner Anteilsinhaber; | |||||||||
3. | den Spaltungsbericht gemäß § 4 und den Prüfungsbericht gemäß § 5; | |||||||||
4. | die nach den Gründungsvorschriften für die Eintragung der neuen Gesellschaften erforderlichen weiteren Urkunden; | |||||||||
5. | die Genehmigung, falls die Spaltung einer behördlichen Genehmigung bedarf; | |||||||||
6. | der Nachweis der Veröffentlichung der beabsichtigten Spaltung gemäß § 7 Abs. 1 oder 1a; | |||||||||
7. | die Erklärungen gemäß § 2 Abs. 3; | |||||||||
8. | der Nachweis der Sicherheit gemäß §§ 9 und 11. |
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