Art. 1 S.LSG

S.LSG - Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Dänemark am 16. August 1967 seine Kündigungsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen vom 12. September 1923 (BGBl. Nr. 158/1923), in der Fassung des Abänderungsprotokolls (BGBl. Nr. 192/1950, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 185/1967) hinterlegt.

In Kraft seit 30.01.1974 bis 31.12.9999
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