Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Die in dieser Verordnung enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung:
1.
In Kraft seit 01.04.2023 bis 31.12.9999
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